Wert Ihrer Immobilie
Den Wert Ihrer Immobilie haben Sie zu Beginn der Berechnung bestimmt.
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abzüglich Maklergebühren
In Deutschland gilt seit Ende 2020 die Regelung, dass Immobilienverkäufer die Hälfte der Maklergebühren tragen müssen.
Im Beispiel wurde eine Maklergebühr in Höhe von 5,95% des Immobilienwertes inklusive Mehrwertsteuer unterstellt.
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abzüglich abzulösende Restschuld
Sollten zum Zeitpunkt des Verkaufs Ihrer Immobilie noch Restschulden auf dieser Lasten, werden diese durch Teile des Kaufpreises abgelöst und Sie sind schuldenfrei.
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abzüglich Gesamtbarwert Ihres lebenslangen Nießbrauchrechts
Den Wert Ihres lebenslangen Nießbrauchrechtes – dem Nutzungsrecht für Wohnen und Vermieten - errechnen wir anhand folgender Formel: Jahresmiete × Kapitalwertfaktor = Wert des Nießbrauchrechts.
Hierbei entspricht die Jahresmiete der Nettokaltmiete pro Monat x 12 und der Kapitalwertfaktor ist abhängig von Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht und wird jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegt.
Es kann vereinzelt vorkommen, dass ein höherer Abschlag notwendig sein wird, um Ihre Immobilie mit Nießbrauchrecht an- oder verkaufen zu können.
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Ergebnis |
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