Ja. Ihr Nießbrauchsrecht sichert Ihnen eine lebenslange Nutzung des an REALWERTPARTNER verkauften Anteils Ihrer Immobilie. Zu Ihrer Absicherung wird der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen. Der vereinbarte Inhalt des Nießbrauchs kann nach Vertragsschluss nicht mehr einseitig geändert werden. Selbst im theoretischen Fall unserer Insolvenz hätte einer Zwangsversteigerung unseres Miteigentumsanteils keinen Einfluss auf den Bestand des zu Ihren Gunsten bestellten Nießbrauchs.