Im Rahmen des Teilverkaufs wird als ein Teil des notariellen Kaufvertrags eine Miteigentümervereinbarung beurkundet. Diese definiert und regelt die besprochenen Rechte an der Immobilie, die Ihnen Ihre Entscheidungshoheit sichern. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Nießbrauchsrecht zu Ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen und stellt damit Ihr alleiniges Nutzungsrecht sicher.