Die Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts ist Ihre zentrale Verpflichtung aus der Teilkaufvereinbarung. Ihr Nießbrauchsrecht erlischt, sofern Sie mit einem Betrag in Höhe des Nutzungsentgelts für drei Monate im Verzug sind und eine schriftlich gesetzte Nachfrist von drei Kalendermonaten fruchtlos verstreicht. Solche Fälle betrachten wir mit größter Sorgfalt, da uns die härte für die Betroffenen bewusst ist. Daher sollten Sie, falls sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen, schnellstmöglich den Kontakt zu uns suchen, damit wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten können.