Der Notar ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die notarielle Verschwiegenheit ist Grundlage der Amtsführung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegenüber jedermann zu wahren und diese Verschwiegenheitspflicht auch den bei ihm beschäftigten und sonst für ihn tätigen Personen aufzuerlegen. Mit dem Notar kann man deshalb auch Vertrauliches offen besprechen. Das ist auch erforderlich, weil der Notar verpflichtet ist, den Sachverhalt zu erforschen und dabei die Interessen und Ziele der Vertragsparteien zu ermitteln. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach dem Erlöschen des Amtes bestehen. Allerdings treffen den Notar auch bestimmte Mitteilungspflichten. So muss er z.B. Grundstücksgeschäfte an die Finanzverwaltung melden.