Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Restschuld sollte geringer sein als der Kaufpreis, den Ihnen REALWERTPARTNER für Ihren Teilverkauf bezahlt. Dies schauen wir uns im Einzelfall mit Ihnen gemeinsam an und suchen nach einer geeigneten Lösung, falls die Restschuld Ihren Auszahlungswunsch übersteigt.