Ihre Erben erben nach Ihrem Ableben den bei Ihnen verbliebenen Anteil und haben die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht für unseren Miteigentumsanteil auszuüben. Nur bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird die Immobilie insgesamt veräußert. Zu Ihren Lebzeiten haben Sie die Option, den an uns verkauften Anteil jederzeit zurückzukaufen. Basis für den Kaufpreis im Fall des Rückkaufes ist der dann erneut gutachterlich festzustellender Marktwert der Immobilie.