Die Immobilienpartnerschaft ist an das Nießbrauchsrecht gekoppelt und endet grundsätzlich erst mit Ihrem Ableben. Es liegt in Ihren Händen, die Immobilienpartnerschaft vorher zu beenden, indem Sie sich aktiv vorher für den Verkauf der Gesamtimmobilie oder einen Rückkauf des verkauften Teils entscheiden. Teilverkäufer ab 55 Jahren können bei Vereinbarung eines lebenslangen Nießbrauchs die Immobilie daher lebenslang nutzen.