Der Nießbrauch wird entgeltlich bestellt, so dass für Sie nach dem Teilverkauf eine Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts entsteht. Als Nießbraucher sind Sie ferner dazu verpflichtet, Ihre Immobilie stets in einem guten Zustand zu erhalten, also weiterhin so gut zu behandeln, wie Sie es auch zuvor schon getan haben. Sie tragen weiterhin sämtliche Unterhaltskosten und alle öffentlichen und privaten Lasten, die auf dem Grundbesitz liegen. Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Teilkaufvereinbarung gehen wir gerne persönlich mit Ihnen im Einzelnen durch und besprechen diese ausführlich.