Wer trägt die Kosten beim Teilverkauf?

Die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Immobilie anfallenden Kosten wie Kosten für Sachverständige, den Notar, die Grundbucheintragung und die Grunderwerbsteuer übernehmen wir. Lediglich Kosten, die aus Ihrer individuellen Situation resultieren (beispielsweise Vorfälligkeitsentschädigungen bei Ablösung bestehender Kredite, Ihre individuellen Beratungskosten etc.) tragen Sie selbst.