Wie bin ich im Falle einer Insolvenz von REALWERTPARTNER abgesichert?

Ihr Nießbrauchsrecht sichert Ihnen Ihr lebenslanges Nutzungsrecht an dem an REALWERTPARTNER verkauften Anteil Ihrer Immobilie. Zu Ihrer Absicherung wird Ihr Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen. Der vereinbarte Inhalt des Nießbrauchs kann nach Vertragsschluss nicht mehr einseitig geändert werden und schützt somit Sie und Ihre Immobilie. Allerdings kann es im Falle einer Insolvenz von REALWERTPARTNER zu einem Wechsel des Vertragspartners und der Kontoverbindungen kommen.