Im Rahmen des Teilverkaufs wird zwischen Ihnen und REALWERTPARTNER eine Miteigentümervereinbarung geschlossen, die ins Grundbuch eingetragen werden soll. Ziel dieser Miteigentümervereinbarung ist es, die Rechtsbeziehungen der Miteigentümer transparent und klar zu regeln. Sie räumt Ihnen beispielsweise die Möglichkeit der ausschließlichen Nutzung oder der marktkonformen Vermietung der Immobilie ein.