Beim Verkauf selbst genutzter Immobilien unterliegt ein Veräußerungsgewinn regelmäßig nicht der Besteuerung, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Ist die Immobilie vermietet, so muss zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie ein Zeitraum von 10 Jahren liegen, damit der Verkauf steuerfrei bleibt. Dies gilt auch für den Teilverkauf. Dieser Hinweis ist allgemein und stark verkürzt. Zu den individuellen Folgen eines Verkaufs empfehlen wir, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.