Gesamtverkauf 
der Immobilie 
mit Nutzungs­recht

Wie funktioniert's?

100% Ihres Immobilienkapitals nutzen, ohne auf’s Wohn- und Nutzungsrecht zu verzichten

Bei einem Immobilien-Gesamtverkauf mit Nießbrauchrecht verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen professionellen Investor wie beispielsweise REALWERTPARTNER. Nach dem Gesamtverkauf behalten Sie neben Ihren vertrauten vier Wänden auch weiterhin die Kontrolle über Ihre Immobilie. Ihr lebenslanges Wohnrecht wird durch das im Grundbuch für Sie eingetragene Nießbrauchrecht gewährleistet. Bei einem Gesamtverkauf Ihrer Immobilie auf Nießbrauchbasis erhalten Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie abzüglich des Nießbrauchbarwerts als steuerfreie Einmalzahlung. Sie bleiben gleichzeitig lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und können weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen oder diese vermieten. Das Nießbrauchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB – §§ 1030 ff) gesetzlich geregelt, bietet Ihnen Schutz vor jeglichen Ansprüchen Dritter und ist insolvenzfest und pfändungssicher. Das Nießbrauchrecht wird Ihnen bei Gesamtverkauf im ersten Rang des Grundbuches eingetragen und geht weit über das Wohnrecht hinaus. Während das Wohnrecht mit dem Auszug aus der Immobilie endet, endet das Nießbrauchrecht erst mit dem Ableben der begünstigten Personen.

 

Wandeln Sie also jetzt 100% Ihres Immobilienvermögens in Barvermögen um und nutzen Sie Ihre Immobilie uneingeschränkt weiter!

Weshalb Immobilien­gesamtverkauf mit lebenslangem Nießbrauchrecht?

   Finanzielle Freiheit

Sie erhalten eine sofortige Einmalzahlung. Damit haben Sie sofort größtmögliche finanzielle Flexibilität.

Höhere Lebensqualität

Sie erfüllen sich ab sofort Ihre Wünsche gleich, da die Einmalzahlung Ihnen zu größter Möglichkeit verhilft. 

Kinder und Enkel jetzt unterstützen

Ihre Nachkommen freuen sich aufgrund Ihrer neu gewonnenen finanziellen Freiheit über Ihre Unterstützung beim Hausbau, bei größeren Investitionen, bei der Planung und Durchführung von Studienjahren im Ausland, etc.

Entscheidungshoheit bleibt in Ihrer Hand

Sie behalten weiterhin die volle Entscheidungshoheit über Ihre Immobilie und leben in Ihrem Zuhause weiterhin so, wie Sie es gewohnt sind und es Ihnen gefällt. Sie können wertsteigernde Renovierungen oder Umbauten durchführen, ohne dass Sie diese mit uns absprechen müssen. Sollte jedoch eine Wertminderung durch eine dieser Maßnahmen entstehen können, sollten Sie diese vereinbarungsgemäß vor Beginn mit uns besprechen.

Schutz vor Pflichtanteilsansprüchen

Nach Verkauf legen Sie die Verwendung Ihres liquiden Vermögens fest und können so eigenverantwortlich die Höhe erblicher Pflichtteilansprüche steuern.

Kaufnebenkosten zahlt der Käufer

Die mit dem Verkauf verbundene Nebenkosten zahlt der Käufer. Kaufnebenkosten sind die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie Gutachterkosten, falls Sie keinen eigenen Gutachter zur Wertermittlung beauftragen wollen.

Lebenslanges Nutzungsrecht

Sie können in Ihrem Zuhause wohnen bleiben – lebenslang und ohne jede Einschränkung. Sie genießen die Sicherheit, dass das wirtschaftliche Eigentum der Immobilie lebenslang zu 100 % für Sie gewährleistet ist.

Sie können die Immobilie auch vermieten

Sie behalten die Sicherheit, dass ausschließlich Sie über die Nutzung der Immobilie entscheiden. Daher können Sie diese beispielsweise auch vermieten.

Vertragssicherheit durch notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag

Durch die notarielle Beglaubigung des Immobilien-Verkaufs werden alle Rechte geregelt und auch ins Grundbuch eingetragen. Somit haben beide Parteien die größtmögliche Sicherheit.

Verlässliche Partnerschaft

REALWERT PARTNER ist stiller Partner, wenn Sie es wünschen, sind wir für Sie da.

Steuerfreie, sofortige Einmalzahlung

Ihr Auszahlungsbetrag ist für Sie steuerfrei, sofern Sie Ihre Immobilie in den letzten beiden Kalenderjahren vor Verkauf zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt haben.

Rechner

Berechnen Sie jetzt Ihre Sofortauszahlung

Berechnen Sie jetzt ganz einfach, welche Auszahlung Sie bei einem Gesamtverkauf lhrer Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht erwartet. Der REALWERT PARTNER Gesamtverkaufsrechner berechnet Ihnen mit wenigen Angaben schnell und einfach Ihr Ergebnis. So einfach geht es: Geben Sie entweder über die Schieberegler oder direkt ins Eingabefeld den Wert Ihrer Immobilie und die Miete, die Sie für Ihre Immobilie monatlich erzielen könnten an. Ihr potentiell erzielbarer Gesamterlös errechnet sich aus dem Wert Ihrer Immobilie abzüglich dem Wert Ihres lebenslangen Nießbrauchrechtes. Der Wert Ihres lebenslangen Nießbrauchrechtes (Nutzungsrecht) ergibt sich aus folgender Formel, die auch das Finanzamt zur Berechnung des Nießbrauchbarwertes ansetzt:

Jahresmiete × Kapitalwertfaktor = Wert des Nießbrauchrechts

Hierbei entspricht die Jahresmiete der Nettokaltmiete pro Monat x 12 und der Kapitalwertfaktor ist abhängig von Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht und wird jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Die veranschlagte Jahresmiete darf höchstens dem Immobilienwert geteilt durch 18,6 entsprechen und wird als Höchstgrenze vom REALWERTPARTNER Gesamtverkaufsrechner gleich definiert.

 

Dank einmalig hohem Auszahlungsbetrag
finanzielle Freiheit genießen

Mit dem REALWERTPARTNER Gesamtverkaufsrechner konnten Sie einfach und schnell herausfinden, welcher einmalige Auszahlungsbetrag Ihnen nach Verkauf Ihrer Immobilie mit lebenslangem Nutzungsrecht möglicherweise zur Verfügung steht. Der genaue Auszahlungsbetrag hängt natürlich noch von weiteren Faktoren wie beispielsweise dem genauen Standort und der Bauweise Ihrer Immobilie ab. Gern beraten und begleiten unsere Experten Ihr Verkaufsvorhaben und zeigen Ihnen klar und nachvollziehbar Ihre Möglichkeiten auf.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie ganz einfach ein Angebot für den Gesamtverkauf Ihrer Immobilie mit lebenslangem Nutzungsrecht an und erhalten dieses Ihrem Wunsch entsprechend direkt per Post oder per E-Mail.

5 einfache Schritte zum Immobilien-Gesamt­verkauf

Schritt 1
Angebot anfragen

Setzen Sie sich mit uns telefonisch unter Telefon 07229 9999 100 in Verbindung oder nutzen Sie hierzu einfach unser Anfrageformular. Beantworten Sie hierin wenige kurze Fragen zu Ihrer Immobilie.

Schritt 2
Persönliches Gespräch, Angebot erhalten

Basierend auf diesen Angaben erörtern wir mit Ihnen gemeinsam die wichtigsten Eckpunkte Ihres individuellen Verkaufes und berücksichtigen hierbei Ihre Situation und Ihre Wünsche. Sie erhalten dann ein erstes Angebot Ihrem Wunsch entsprechend per Post oder E-Mail inklusive einer Erstbewertung Ihrer Immobilie und der möglichen Höhe Ihrer Sofortauszahlung

Schritt 3
Auftragserteilung und Vermarktung

Sie sind sich sicher und entscheiden sich für den Gesamtverkauf an realwertpartner oder an einen durch realwertpartner identifizierten Käufer. Die Vermarktung läuft diskret und in Abstimmung mit Ihnen ab. Sie entscheiden, an wen Sie Ihre Immobilie veräußern.

Schritt 4
Kaufvertrag, Prüfungsfrist und Notartermin

Sie haben sich für einen Käufer entschieden und erhalten anschließend vom Notar einen auf Ihren Verkauf abgestimmten Vertragsentwurf zugesendet. Frühestens nach einer Prüfungsfrist von mindestens 14 Tagen vereinbaren wir einen Notartermin in Ihrer Nähe, um den Vertrag mit Ihnen gemeinsam zu schließen. Neben uns steht Ihnen dabei vor allem auch der Notar als neutraler Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag zur Verfügung. Der protokollierende Notar überwacht nach Vertragsschluss den Vorgang und überträgt erst Eigentum an den Käufer, wenn Sie Ihren Kaufpreis vollständig erhalten haben.

Schritt 5
Auszahlung Ihres Wunschbetrages

Nach Vertragsschluss und sobald die Voraussetzungen zur Eigentumsübertragung gegeben sind, erhalten Sie Ihren Kaufpreis auf Ihr Konto.

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Wo befindet sich die Immobilie?

Wie hoch schätzen Sie den Wert Ihrer Immobilie ein?

Wie hoch soll Ihre Wunschauszahlung sein?

Wer soll das Angebot erhalten?

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden können. Weitere Hinweise zum Datenschutz und den Widerrufsmöglichkeiten findest Du in unseren Datenschutzhinweisen.

Häufige Fragen

Jeder Immobilienbesitzer kommt prinzipiell für einen Gesamtverkauf mit lebenslangem Nutzungsrecht infrage, der aus seiner Immobilie Liquidität schöpfen will. Die Motive für einen Gesamtverkauf sind individuell unterschiedlich: Hohe Ausgaben für die eigene Gesundheit oder die Pflege, die laufende Instandhaltung der Immobilie, Kreditraten bis die Immobilie vollständig abbezahlt ist, finanzielle Unterstützung der Kinder oder der Enkelkinder oder der Wunsch nach einer größeren Anschaffung, um nur einige zu nennen. Mit dem Kaufangebot von REALWERTPARTNER haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, das in ihrer Immobilie gebundene Kapital ohne Nutzungseinschränkung der Immobilie in Bargeld umzuwandeln und sich so finanzielle Unabhängigkeit zu sichern – ganz ohne neue Kredite. Wir sprechen mit unserem Kaufangebot hauptsächlich Immobilieneigentümer ab dem 55. Lebensjahr an, die sich mit ihrer neuen finanziellen Unabhängigkeit sorgenfrei zurücklehnen und all ihre Wünsche erfüllen möchten.

Sobald Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, beraten wir Sie gerne persönlich und besprechen mit Ihnen alle notwendigen Schritte und klären alle offenen Fragen. Sobald uns hiernach die Eckdaten Ihrer Immobilie vorliegen und wir Ihren Wunschkaufpreis kennen, erhalten Sie zeitnah ein konkretes Kaufangebot. Im nächsten Schritt folgt die Bewertung Ihrer Immobilie durch einen unabhängigen Immobiliengutachter Ihrer Wahl. Auf Grundlage dieser Bewertung wird unser Kaufangebot finalisiert. Sagt Ihnen unser Angebot zu, so folgt ein Notartermin in Ihrer Nähe, bei dem wir gemeinsam die Kaufvereinbarung inklusive Ihr lebenslanges Nutzungsrecht beurkunden lassen. Danach überweisen wir Ihnen den vereinbarten Kaufpreis. Mit dem Sie sich Ihre Wünsche erfüllen können.

Beim Verkauf Ihrer Immobilie gegen eine Einmalzahlung und Nießbrauchrecht gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf bzw. der Fertigstellung zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.

Für Sie wird im Grundbuch ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. Das heißt, Sie können jeglichen Nutzen aus der Immobilie ziehen, zum Beispiel selbst bewohnen oder vermieten und Miete einnehmen. Sie tragen wie bisher sämtliche Kosten, die für die Instandhaltung, den Betrieb und die Versicherung der Immobilie anfallen. Wirtschaftlich bleiben Sie also der Eigentümer, obwohl der Käufer im Grundbuch als juristischer Eigentümer eingetragen ist. Die Dauer des Nießbrauchs bezieht sich auf Ihre gesamte Lebenszeit. Sollten Sie Ihre Immobilie nicht mehr selbst bewohnen wollen, können Sie sie vermieten und so Mieteinnahmen generieren.

REALWERTPARTNER kauft Immobilien ab einem Verkehrswert von 200.000 €uro an.