Das Ankaufsrecht ist ein verbindliches Angebot an den zukünftigen Käufer, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist unter bestimmten bevorzugten Bedingungen zu kaufen. Bezieht sich das Recht des Ankaufs auf ein Grundstück/Immobilie, muss dies notariell versichert sein.
Im Fall eines Vermächtnisses mit Kaufrecht, gewährt der Vermächtnisgeber durch das Kaufrechtsvermächtnis dem Ankaufsberechtigten einer Immobilie oft besonders günstige Konditionen und der Ankaufsberechtigte kann die Immobilie zu einem Wert erwerben, der unter dem üblichen Marktwert der Immobilie liegt. Dem Eigentümer des Gegenstandes oder der Immobilie steht es jedoch frei, das mit dem Ankaufrecht gedeckte Objekt auch an einen Dritten zu verkaufen, wenn die Bedingungen, an die das Ankaufrecht geknüpft ist, nicht erfüllt sind oder noch nicht erfüllt werden können.