Eine Auflassungsvormerkung ist eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung zur Sicherung künftigen Eigentumserwerbs. Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Erwerbers, da sie verhindern soll, dass der Verkäufer das Grundstück ein weiteres Mal verkauft.
Dies ist gerade bei Immobilienverkäufen wichtig, wenn beispielsweise der Käufer den Kaufpreis frühzeitig bezahlt, während der Verkäufer noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und die Eigentumsumschreibung noch nicht vollzogen ist. In Abteilung 2 des Grundbuchs wird eine Auflassungsvormerkung entsprechend eingetragen und verhindert damit, dass der Verkäufer weiter über den verkauften Immobilienanteil verfügen oder noch einmal veräußern kann.