Glossar

Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Eigentümern eines bestimmten Grundstücks in der entsprechenden Wohnanlage, ob sie selbst im Teileigentum leben oder dieses vermieten.
Unter einer Eigentümergemeinschaft versteht man somit rechtlich „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“. Wenn Sie also eine Wohnung innerhalb einer Wohneigentumsanlage kaufen möchten oder ein Reihenhaus erwerben, werden Sie automatisch zum Mitglied einer Eigentümergemeinschaft