Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die bei einem Kauf eines Grundstücks oder eines Grundstückanteils anfällt.
Die Grunderwerbssteuer wird durch Multiplizieren von Kaufpreis und dem Erwerbssteuersatz berechnet. Sie ist direkt nach einem Erwerb eines Grundstücks fällig. Ist die Steuer beim Finanzamt angekommen, dann erhält man eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Eintrag ins Grundbuch erfolgt. Bei einer Schenkung oder bei Erbe eines Grundstücks fällt keine Grunderwerbssteuer an, da bereits die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer anfällt.