Glossar

Grundpfandrechte

Ein Grundpfandrecht ist ein dingliches Verwertungsrecht, durch das ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Grundstückseigentümer absichert. Grundpfandrechte werden somit als Sicherung von Forderungen an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten genutzt.

Grundpfandrechte ermöglichen den Pfandrechteinhabern, die mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücke oder grundstücksähnlichen Rechte eines Schuldners zu verwerten, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine Schuld zu begleichen. Die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld sind die drei existierenden Formen der Grundpfandrechte; sie werden als Absicherung von Krediten, vor allem bei Baufinanzierungen, eingesetzt. Bei der Aufnahme eines Immobilienkredits wird die Immobilie daher zur Absicherung des Kreditgebers in Form von Grundpfandrechten belastet.