Eigenheimbesitzer, die in oder kurz vor der Rente sind, verkaufen ihr Haus auf Rentenbasis an einen Investor. Der ermittelte Immobilienwert und die Lebenserwartung der Verkäufer bilden die Kalkulationsbasis, um die Höhe der Immobilienrente zu berechnen.
Der Käufer der Immobilie zahlt anstelle eines einmaligen Kaufpreises eine monatliche Rate als Zusatzrente oder sogenannte Immobilienrente an den Verkäufer. Der Eigenheimbesitzer muss im Vergleich zum kompletten Immobilienverkauf gewöhnlich nicht ausziehen, da er bei Vereinbarung einer Immobilienrente anstelle eines einmaligen Kaufpreises zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht erhält.