Glossar

Kataster

Unter Kataster wird im Allgemeinen ein Register, eine Liste oder Sammlung von Dingen oder Sachverhalten mit Raumbezug verstanden.

Im engeren Sinne steht das Kataster, genauer das Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. Das Kataster ist weiter ein Bestandteil des Grundbuchs und wird vom zuständigen Vermessungs-oder Katasteramt geführt. Es zeigt die tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücke im sogenannten Katasterauszug, wobei es sich laut § 2 der Grundbuchordnung (GO) beim Katasterauszug um ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken handelt, für das das Katasteramt zuständig ist. Der Katasterauszug enthält üblicherweise eine Liegenschaftskarte, einen Bestandsnachweis, einen Flurstücknachweis und einen Eigentümernachweis.