Der Notar ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Als Beliehener ist er Träger öffentlicher Aufgaben, etwa die Beurkundung von Rechtsvorgängen.

Das Tätigkeitsfeld eines Notars umfasst Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften sowie die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten. Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen der Beurkundung durch einen Notar.