Glossar

Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist die Basis für die regelmäßigen Zinszahlungen eines Kreditnehmers mit einem Bankdarlehen mit variablem Zins. Die diversen Referenzzinssätze werden von unabhängigen Institutionen stetig berechnet und veröffentlicht.

Der Referenzzinssatz ist derjenige Zinssatz, den der Darlehensgeber im Darlehensvertrag als Basis für die vereinbarten Zinskonditionen heranzieht, sofern ein variabler Zins vereinbart wurde. Der Referenzzinssatz wird nicht vom Darlehensgeber, sondern bankenübergreifend festlegt – beispielsweise von der Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Referenzzinssatz liegt üblicherweise unter dem Darlehenszinssatz, da die Bank auf den Referenzzins eine Marge von 1 bis 2 Prozent für eigene Kosten (inklusive Ausfallrisiken) und für den unternehmerischen Gewinn aufschlägt. Wenn der Referenzzins sinkt, reduziert sich auch der Darlehenszins und umgekehrt. Im Darlehensvertrag ist definiert, welcher Referenzzinssatz für die Ermittlung der Zinskonditionen herangezogen wird

Am häufigsten werden variable Immobiliendarlehen an den sogenannten EURIBOR gebunden. Der EURIBOR-Zinssatz ist der Zinssatz, zu dem sich europäische Banken untereinander Geld leihen (Interbankenhandel). Der Zinssatz wird für Laufzeiten von 1 Woche bis zu 12 Monaten aus den Angebotssätzen von über 40 Banken tagesaktuell ermittelt. Bei den meisten variablen Darlehen wird der 3 Monats-EURIBOR als Referenzzinssatz herangezogen.