Glossar

Umkehrhypothek

Die Umkehrhypothek (Reverse Mortage) ist eine besondere Form der Hypothek auf ein Haus oder eine Wohnung. Sie ist eine Art der Immobilienfinanzierung in der Entsparphase bzw. im Rentenalter der Eigentümer.

Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kreditvertrag, dem eine Immobilie als Sicherheit dient. Der Kredit kann in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Die Eigentümerstellung bleibt unberührt. Als Sicherheit dient eine verbriefte Grundschuld, Zinsen und Tilgung werden gestundet. Die Schuldenlast baut sich daher – im Gegensatz zum normalen Baukredit – von Jahr zu Jahr auf, deshalb hat sich die Bezeichnung Umkehrhypothek entwickelt. Die Darlehensrückzahlung wird erst nach dem Tod des Kreditnehmers oder bei Auszug aus dem der Immobilie verbundenen Haus – etwa beim Umzug in ein Pflegeheim – fällig. Die Idee hinter der Umkehrhypothek ist es, dass Immobilienbesitzer ihr Haus oder ihre Wohnung von einem Kreditinstitut beleihen lassen und dafür im Gegenzug einen Kredit erhalten. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit fallen weder Zinsen noch Tilgung an. Die Immobilieneigentümer erhalten neben den monatlichen Zahlungen oder der Einmalzahlung im Regelfall ein lebenslanges Wohnrecht für die Immobilie. Für die Bank oder die Versicherung dient eine verbriefte Grundschuld als Sicherheit.

Verstirbt der Kreditnehmer und Eigentümer der Immobilie, kann die Bank ihre Forderungen aus dem Verkauf des Hauses oder der Wohnung befriedigen. Die Erben haben die Möglichkeit das Darlehen zurückzuzahlen. Die Immobilie wird also erst frühestens nach Ableben des Eigentümers verkauft oder von der Bank verwertet. Bis dahin bleibt die Immobilie im Eigentum und Besitz des ursprünglichen Immobilieneigentümers.