Mit einer Vollmacht kann eine Person eine andere Person damit beauftragen/bevollmächtigen, sie in bestimmten Bereichen zu vertreten oder Aufgaben zu übernehmen.
Der Vollmachtgeber ist derjenige, der die Vollmacht erteilt. Der Vollmachtnehmer bzw. Bevollmächtigter ist derjenige, dem sie erteilt wird. Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Vollmachtgebers. Wichtig ist, dass zwischen den beiden Beteiligten ein Vertrauensverhältnis besteht. Vollmachten werden häufig in geschäftlichen Angelegenheiten erteilt. Privatpersonen nutzen sie, etwa in Form einer Bankvollmacht oder Vorsorgevollmacht.
Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte sind von Vollmachten ausgeschlossen, da diese nur persönlich abgeschlossen werden dürfen.