Glossar

Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Grundstücks beschreibt den voraussichtlich zu erzielendem Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Dabei sind die rechtlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und Lage des Grundstücks und sonstiger Gegenstände bei der Wertermittlung zu berücksichtigen, jedoch ohne Beachtung von persönlichen und ungewöhnlichen Verhältnissen, die das Marktgeschehen mit beeinflussen könnten. Bei bebauten Grundstücken, addiert man zu dem Verkehrswert des Grundstückes zusätzlich den Sachwert der darauf stehenden Immobilie. In der Regel ermittelt ein zertifizierter Sachverständiger den Verkehrswert in einem Verkehrswertgutachten.