Glossar

Wohneigentum

Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Dabei kann es sich um eine Wohnung (Wohnungseigentum) oder ein Grundstück (Eigenheim) handeln.

Man unterscheidet also bei Wohneigentum zwischen Wohnungseigentum und Grundstückseigentum. Aus der Gesamtzahl der Immobilien, die für persönliche Wohnzwecke genutzt werden, wird die Wohneigentumsquote ermittelt.