Glossar

Wohnrecht

Das Wohnrecht bezeichnet die Befugnis, ein Haus oder eine Wohnung bewohnen zu dürfen, ohne Eigentümer der Immobilie zu sein.

Dabei kann das Wohnrecht für jegliche Räumlichkeiten einer Immobilie festgelegt werden. Bei einer notariellen Beurkundung wird der räumliche Umfang des Wohnrechts definiert und anschließend im Grundbuch der Immobilie eingetragen.