Grundstück
verkaufen,
Zuhause behalten

Nutzen Sie den Wert Ihres Grundstücks, ohne Ihr Eigenheim aufzugeben. Auf Basis des Erbbaurechts verwandeln Sie Ihr Grundstück in liquide Mittel.

Egal, was Sie vorhaben:
Genießen Sie Ihre neue finanzielle Freiheit durch REALWERT PARTNER!

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Das Erbbaurecht macht's möglich

Das Erbbaurecht erlaubt Ihnen, Ihr Haus auch weiterhin wie gewohnt zu nutzen, obwohl das Grundstück verkauft wurde. Sie erhalten ein grundbuchlich gesichertes Recht zur Nutzung über 199 Jahre. Ihr Haus bleibt zu 100 % Ihr Eigentum  inklusive aller Nutzungs- und Verfügungsrechte.

Andreas Müller (GF)
Andreas Müller (GF)

Für wen eignet sich dieses Modell?

Senioren

die ihre Rente aufbessern möchten

Hausbesitzer

die Liquidität für Umbau oder Sanierung benötigen

Eigentümer mit laufendem Kredit

der abgelöst werden soll

Menschen mit großen Träumen

Weltreise, Schenkungen, Pflegevorsorge

Eltern

die zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten

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Ihres Grundstücks mit REALWERT PARTNER

So funktioniert’s

Tamara Zoller

„Wir setzen alles daran, den Abwicklungsprozess für Sie so zügig und komfortabel wie möglich zu gestalten.“

Unverbindliche Anfrage

Sie stellen eine Anfrage mit wenigen Angaben zum Grundstück: schnell, unkompliziert und ohne Verpflichtung.

Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen von uns ein vorläufiges Angebot

Wertermittlung durch unabhängigen Gutachter

Ein neutraler Sachverständiger ermittelt den aktuellen Marktwert des Grundstücks als Grundlage für die Vertragsgestaltung.

Notarielle Beurkundung & Grundbucheintragung

Der Erbbaurechtsvertrag wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen:  rechtssicher und transparent.

Zügige Auszahlung

Der vereinbarte Kaufpreis wird innerhalb von wenigen Tagen nach Vertragsabschluss ausgezahlt

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Alle Vorteile
auf einen Blick

Janis Müller
„Unsere Lösung bietet Ihnen finanzielle Freiheit, ohne Kompromisse beim Wohneigentum. Profitieren Sie von sofortiger Liquidität und maximaler Kontrolle über Ihr Haus: klar, transparent und langfristig abgesichert.“

Das Erbbaurecht eröffnet Ihnen finanzielle Spielräume, ohne Eigentum aufzugeben.
Eine clevere Lösung, die Sie heute nutzen sollten, um morgen sicherer und freier zu leben.

Häufige Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen Teilverkauf und dem Grundverkauf mit Erbbaurecht?

Beim Teilverkauf wird ein Anteil an einer Immobilie verkauft, während der Verkäufer weiterhin Miteigentümer bleibt und in der Regel ein Nutzungsentgelt zahlt. Beim Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht wird das Grundstück verkauft, das darauf stehende Gebäude bleibt jedoch im Eigentum des Verkäufers, verbunden mit einem langfristigen Nutzungsrecht. Beide Modelle bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Liquiditätsgewinnung – je nach individueller Situation und Zielsetzung.

Kann ich mein Haus weiter verkaufen oder vermieten?

Sie haben weiterhin alle Rechte, dies ist jederzeit möglich

Was passiert bei meinem Todesfall?

Das Haus bleibt vollständig im Besitz Ihrer Erben – inklusive Erbbaurecht.

Wer zahlt für Umbauten?

Als Eigentümer des Hauses sind Sie dafür zuständig und profitieren auch von der Wertsteigerung.

Was ist der Erbbauzins und wie wird dieser angepasst?

 

Das ist eine regelmäßige Zahlung (ähnlich einer Miete) an den Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks. Er passt sich alle drei Jahre auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes an.

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REALWERT
PARTNER

Wir kaufen ausschließlich Ihr Grundstück. Sie können Ihr Zuhause wie gewohnt weiter nutzen. 
Fordern Sie jetzt ein kostenloses  Angebot an und prüfen Sie direkt, ob sich Ihr Wunschbetrag realisieren lässt.

Siamac Merrik

Persönliche Betreuung

Wir hören zu und finden die individuell optimale Lösung für Ihr Anliegen

Top Konditionen

für langfristige Planbarkeit

Langjährige Expertise

für Flexibilität und Kreativität bei Ihrem Teilverkaufvorhaben

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Auszahlungswunsch und Objektdetails

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