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Wie sind Preisabschläge von 30-60%
für Wohnimmobilien möglich?
Durch Preisnachlass statt Miete! Das bedeutet eine Win-Win Situation für Käufer und Verkäufer. REALWERTPARTNER ist spezialisiert auf den Teilankauf oder den Gesamtankauf von Immobilien mit Nießbrauchrecht.
Bei einem Gesamtverkauf erhält der Verkäufer ein Nutzungsrecht der Immobilie, dieses Recht hat einen Wert und wird als sogenannter Nießbrauchbarwert bezeichnet. Dieser Wert wird neben möglichen Marktpreisanpassungen bei der finalen Kaufpreisermittlung vom gutachterlich ermittelten Verkehrswert in Abzug gebracht.
Im Ergebnis sind die Immobilien für den Investor dann 30-60% unter dem aktuellen Verkehrswert zu erwerben. Der Investor freut sich über den attraktiven Preis – der Verkäufer, dass er seine Immobilie im Gegenzug weiter für eine fest vereinbarte Zeit nutzen und pflegen kann. Eine Win-Win Situation für beide Seiten.
Wichtigste Vorteile

Nutzen Sie Immobilieninvestments zu sehr attraktiven Preisen: 30-60% unter dem aktuellen Gutachterwert.

Der Verkäufer (Nießbraucher) bleibt „wirtschaftlicher“ Eigentümer der Immobilie und ist damit für sämtliche Bewirtschaftungs- und Revitalisierungskosten verantwortlich.

Bei privaten Investoren sind Verkaufsgewinne nach 10 Jahren steuerfrei. Das bedeutet Miete (Preisabschlag) und Verkaufserlös (inklusive Wertsteigerung) können steuerfrei erzielt werden.
Legen Sie jetzt
Ihre Investment-Kriterien fest
Ihre „Ankaufskriterien“ hinterlegen wir in unserem System und somit erhalten Sie punktgenau nur Immobilienangebote mit 30-60% Abschlag vom gutachterlich ermittelten Verkehrswert, die exakt Ihren Investitionskriterien entsprechen.
Alle Vorteile auf einen Blick
-
Immobilieninvestments zu sehr attraktiven Preisen
(30-60% unter dem aktuellen Gutachterwert) - Nießbraucher (Verkäufer) bleibt „wirtschaftlicher“ Eigentümer der Immobilie und damit für sämtliche Bewirtschaftungs- und Revitalisierungskosten verantwortlich
- Nießbraucher (Verkäufer) nutzt und pflegt „seine Immobilie“ auch nach Verkauf weiter
- Keine Auseinandersetzung mit „Mietern“, da Nießbraucher voll wirtschaftlich verantwortlich bleibt
- Wertzuwächse als Hebel auf Basis des Gutachterwertes, nicht auf Basis des günstigen Einkaufspreises
- Rendite bereits beim Einkauf realisiert
- Haltedauer überschaubar aufgrund der statistischen Lebenserwartung der Nießbraucher oder zeitlicher Befristung der Nießbrauchdauer
- Mieteinnahmen wären permanent zu versteuern, Preisabschläge sind das nicht
- Bei privaten Investoren, steuerfreie Verkaufsgewinne nach 10 Jahren – sprich Miete (Preisabschlag) und Verkaufserlös (inklusive Wertsteigerung) steuerfrei vereinnahmt