Jetzt günstige Konditionen sichern!
Die Zinsen steigen wieder und das hat Einfluss auf das Nutzungsentgelt. Sichern Sie sich jetzt 3,6% Nutzungsentgelt für 10 Jahre festgeschrieben!
Die Zinsen steigen wieder
Weshalb wird sich das Nutzungsentgelt bei weiter steigenden Hypothekenzinsen erhöhen?
In den letzten 5 Monaten erleben wir einen rasanten Anstieg der Finanzierungszinsen für Immobilienkredite mit 10-jähriger Zinsbindung von 1,0% auf über 3,5%.
Die Höhe des mit einem Teilverkauf einhergehenden Nutzungsentgeltes hängt von den zum Zeitpunkt der Vertragsschließung aktuellen Hypothekenzinsen ab.
Kurz gesagt: Hohe Hypothekenzinsen bedeuten höheres Nutzungsentgelt.
Teilverkäufer sind bei uns abgesichert, da wir gleich zu Beginn ein fixes Nutzungsentgelt über eine 10jährige Festlaufzeit vereinbaren. In dieser Zeit ändert sich die Höhe des Nutzungsentgeltes für den Teilverkäufer nicht!
Sichern Sie sich daher mit Realwertpartner bis 30. September 2022 noch Konditionen wie zu Beginn des Jahres und vereinbaren Sie ein Nutzungsentgelt in Höhe von 3,6% Ihres Wunschauszahlungsbetrages.
Realwertpartner ist spezialisiert auf eine schnelle und zeitnahe Abwicklung Ihres Teilverkaufes, um Ihnen Ihre Vorzugskonditionen von 3,6% bis 30. September 2022 zu sichern.
Rechner
Errechnen Sie Ihre Wunschauszahlung und ermitteln Sie bei Teilverkauf das monatliche Nutzungsentgelt
Erklärfilm folgt in Kürze
Weshalb Immobilienteilverkauf?
Durch einen Immobilien-Teilverkauf haben Sie die Möglichkeit, ihr Betonvermögen in Barvermögen umzuwandeln. Durch eine individuelle und schnelle Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre Auszahlung schnellstmöglich nach dem Notartermin. Somit haben Sie direkt eine große Summe Geld, um sich Ihre Wünsche erfüllen zu können.
Sie erhalten von REALWERT PARTNER ein vorrangiges Nießbrauchrecht an der Immobilie, welches im Grundbuch eingetragen wird und Ihnen das alleinige Nutzungsrecht Ihrer Immobilie sichert.
Sie behalten weiterhin die volle Entscheidungshoheit über Ihre Immobilie und leben in Ihrem Zuhause weiterhin so, wie Sie es gewohnt sind und es Ihnen gefällt. Sie können wertsteigernde Renovierungen oder Umbauten durchführen, ohne dass Sie diese mit uns absprechen müssen. Sollte jedoch eine Wertminderung durch eine dieser Maßnahmen entstehen können, sollten Sie diese vereinbarungsgemäß vor Beginn mit uns besprechen.
Durch die notarielle Beglaubigung des Immobilien-Verkaufs werden alle Rechte geregelt und auch ins Grundbuch eingetragen. Somit haben beide Parteien die größtmögliche Sicherheit.
Sie und Ihre Erben
Da in Ihrer Immobilie viel Herzblut, Emotionen und viele schöne Momente stecken, räumen wir Ihnen, Ihren Erben oder einer von Ihnen zu bestimmenden Person selbstverständlich ein exklusives vorrangiges Ankaufsrecht für den an REALWERT PARTNER verkauften Teil ein.
Bei einem Immobilien Teilverkauf bleiben Sie weiterhin mit Ihrem Immobilienanteil am Immobilienmarkt beteiligt und profitieren von möglichen Wertsteigerungen. Kurzer Rückblick: Die Immobilienwerte sind in den letzten 40 Jahren in Deutschland um durchschnittlich 2 % pro Jahr gestiegen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Mehrfachverkauf durchzuführen. Das bedeutet Sie können heute einen Teil Ihrer Immobilie an uns veräußern und zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Teil. Somit partizipieren Sie länger an einem möglichen Wertzuwachs Ihrer Immobilie.
durch REALWERT PARTNER
Falls Sie sich zu einem späteren Gesamtverkauf Ihrer Immobilie entscheiden sollten, übernehmen wir die komplette Verkaufsabwicklung. Somit müssen Sie sich keine Gedanken machen und können lediglich dabei zuschauen, wie wir den besten Preis für die Immobilie erzielen. Es kann prinzipiell auch ein externer Makler eingesetzt werden, die Kosten hierfür sind in dem vereinbarten Durchführungsentgelt bereits inklusive.
REALWERT PARTNER ist stiller Partner, wenn Sie es wünschen, sind wir für Sie da.
Die beim Verkauf auftretenden Kosten übernehmen selbstverständlich wir. Das wären zum Beispiel die Kosten für das Verkehrswert-Gutachten, die Notarkosten, die Grundbuchkosten und natürlich die Grunderwerbsteuer.
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7 einfache Schritte zum Immobilien-Teilverkauf
Schritt 1
Angebot einholen
Setzen Sie sich mit uns telefonisch unter Telefon 07229 9999 100 in Verbindung oder nutzen Sie hierzu einfach unser Anfrageformular. Beantworten Sie hierin wenige kurze Fragen zu Ihrer Immobilie und geben Sie einen gewünschten Sofortauszahlungsbetrag an.
Schritt 2
Angebot erhalten
Basierend auf diesen Angaben erhalten Sie dann ein erstes Angebot Ihrem Wunsch entsprechend per Post oder E-Mail. Das unverbindliche Angebot enthält die Wertindikation Ihrer Immobilie sowie die mögliche Höhe Ihrer Sofortauszahlung. Ihre Immobilie können Sie nach dem Verkauf des Anteils weiterhin wie gewohnt nutzen, dafür entrichten Sie ein monatliches Nutzungsentgelt.
Schritt 3
Persönliches Gespräch
Unser Angebot klingt interessant für Sie, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns persönlich kennen lernen und Details und erste Fragen zum weiteren Ablauf des Immobilien-Teilverkaufes besprechen können. Wir stehen Ihnen hierzu gerne telefonisch oder per Videocall, bei uns im Büro oder auch vor Ort bei Ihnen zur Verfügung.
Schritt 4
Unabhängiges Immobiliengutachten und finales Angebot
Sie sind sich sicher und entscheiden sich für den Teilverkauf an REALWERTPARTNER. Wir sprechen gemeinsam einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie ab, worauf ein unabhängiger, zertifizierter Gutachter Ihre Immobilie vor Ort bewerten wird. Auf Basis des ermittelten Wertes unterbreiten wir Ihnen dann ein finales und verbindliches Angebot.
Schritt 5
Kaufvertrag, Prüfungsfrist und Notartermin
Wenn Sie das finale Angebot annehmen, erhalten Sie vom Notar einen unsererseits bereits inhaltlich verbindlichen Vertragsentwurf zugesendet. Frühestens nach einer Prüfungsfrist von mindestens 14 Tagen vereinbaren wir einen Notartermin in Ihrer Nähe, um den Vertrag mit Ihnen gemeinsam zu schließen. Neben uns steht Ihnen dabei vor allem auch der Notar als neutraler Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag zur Verfügung. Der protokollierende Notar überwacht nach Vertragsschluss den Vorgang und übertragt erst Eigentum an REALWERTPARTNER, wenn Sie Ihren Kaufpreis vollständig erhalten haben.
Schritt 6
Auszahlung Ihres Wunschbetrages
Nach Vertragsschluss und sobald die Voraussetzungen zur anteiligen Eigentumsübertragung an uns gegeben sind, überweisen wir Ihnen Ihr Wunschbetrag auf Ihr Konto.
Schritt 7
REALWERT PARTNERschaft
Als stiller Partner stehen wir Ihnen ab Vertragsschluss jederzeit gerne zur Verfügung, allerdings nur, wenn Sie das möchten, dann sind wir gerne für Sie da. Ansonsten gilt: Zurücklehnen, entspannen und weiterhin das Leben im eigenen Zuhause genießen.