Nutzungsentgelt

Ausführlicher Text folgt…

…in Kürze

 

Nutzungsentgelt ist in der Wirtschaft das Entgelt für die gestattete Nutzung von Sachen oder Rechten oder wenn ein Nutzungsrecht nicht oder nicht mehr besteht, die Bezahlung der unentgeltlichen Nutzung einer Sache oder eines Rechts aber der Billigkeit entspricht.

 

 

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