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Teil- oder Gesamt­verkauf

Berechnung Teilverkauf

Berechnung Gesamt­verkauf

Rechner Teilverkauf

Berechnen Sie jetzt Ihre Sofortauszahlung

Berechnen Sie jetzt ganz einfach, welche Auszahlung Sie bei einem Teilverkauf lhrer Immobilie an realwertpartner erwartet. Der REALWERTPARTNER Teilverkaufsrechner erlaubt Ihnen mit wenigen Angaben schnell mögliche Varianten eines Teilverkaufs zu errechnen. So einfach geht es: Geben Sie entweder über die Schieberegler oder direkt ins Eingabefeld den Wert Ihrer Immobilie an und wählen Sie Ihren Wunschauszahlungsbetrag. Eine Immobilienpartnerschaft mit realwertpartner ist grundsätzlich unbefristet und läuft ein Leben lang. Sie haben die Entscheidung in Ihrer Hand, ob und wann Sie sich für einen Gesamtverkauf der Immobilie entscheiden. Zur Berechnung Ihrer zweiten Auszahlung nach Gesamtverkauf geben Sie einfach an, wann Sie Ihre Immobilie ganz verkaufen möchten und welche zukünftige Wertentwicklung pro Jahr Sie erwarten. Im Ergebnis errechnet Ihnen der REALWERTPARTNER Teilverkaufsrechner Ihre gesamte Werte-Bilanz. Ihr Gesamterlös besteht aus der ersten Auszahlung zum Zeitpunkt des Teilverkaufes, der zweiten Auszahlung zum Zeitpunkt des Gesamtverkaufes abzüglich dem von Ihnen in dieser Zeit entrichteten Betrag für die Nutzungsgebühr.

Rechner Gesamtverkauf

Berechnen Sie jetzt Ihre Sofortauszahlung

Berechnen Sie jetzt ganz einfach, welche Auszahlung Sie bei einem Gesamtverkauf lhrer Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht erwartet. Der REALWERTPARTNER Gesamtverkaufsrechner berechnet Ihnen mit wenigen Angaben schnell und einfach Ihr Ergebnis. So einfach geht es: Geben Sie entweder über die Schieberegler oder direkt ins Eingabefeld den Wert Ihrer Immobilie und die Miete, die Sie für Ihre Immobilie monatlich erzielen könnten an. Ihr potentiell erzielbarer Gesamterlös errechnet sich aus dem Wert Ihrer Immobilie abzüglich dem Wert Ihres lebenslangen Nießbrauchrechtes. Der Wert Ihres lebenslangen Nießbrauchrechtes (Nutzungsrecht) ergibt sich aus folgender Formel, die auch das Finanzamt zur Berechnung des Nießbrauchbarwertes ansetzt:

Jahresmiete × Kapitalwertfaktor = Wert des Nießbrauchrechts

Hierbei entspricht die Jahresmiete der Nettokaltmiete pro Monat x 12 und der Kapitalwertfaktor ist abhängig von Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht und wird jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Die veranschlagte Jahresmiete darf höchstens dem Immobilienwert geteilt durch 18,6 entsprechen und wird als Höchstgrenze vom REALWERTPARTNER Gesamtverkaufsrechner gleich definiert.

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