Teilverkauf 
Ihrer Immobilie 
mit Nutzungs­recht

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So einfach
funktioniert's

Bis zu 50% Ihres Immobilienkapitals nutzen, ohne auf’s Wohn- und Nutzungsrecht zu verzichten

Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil von maximal 50% Ihrer Immobilie an einen professionellen Partner wie uns – die REALWERTPARTNER. Nach dem Teilverkauf behalten Sie neben Ihren vertrauten vier Wänden auch weiterhin die Kontrolle über Ihre Immobilie. Ihr lebenslanges Wohnrecht wird durch das im Grundbuch für Sie eingetragene Nießbrauchrecht gewährleistet. Als Gegenleistung für die Nutzung des von Ihnen an uns verkauften Immobilienanteils erhalten wir eine sogenannte Nutzungsgebühr, die Sie einfach als Teil des Kaufpreises für 10 Jahre im Voraus oder monatlich bezahlen können. Für den verkauften Immobilienanteil erhalten Sie im Gegenzug die Liquidität, die Ihnen die gewünschte finanzielle Sicherheit und Freiheit im Ruhestand gewährleistet und bei einem späteren Gesamtverkauf der Immobilie profitieren Sie mit Ihrem bei Ihnen verbliebenen Anteil weiterhin an einer potentiellen Wertsteigerung der Immobilie.

 

Wandeln Sie also jetzt bis zu 50% Ihres Immobilienvermögens in Barvermögen um und nutzen Sie Ihre Immobilie uneingeschränkt weiter!

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REALWERT PARTNER

ausgezeichneter Service
ausgezeichnetes Angebot

Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat unseren Service auf Herz und Nieren getestet, geprüft und uns ausgezeichnet. Wir schafften es direkt unter die TOP 3. Darauf sind wir sehr stolz.

Getestet wurden alle wichtigen Anbieter der Branche. Die Auszeichnung motiviert uns, unseren Weg mit Leidenschaft fortzusetzen und im Sinne unserer Kunden immer besser zu werden.

Warum Immobilien­teilverkauf
mit uns?
   Liquidität aus der Immobilie

Durch einen Immobilien-Teilverkauf haben Sie die Möglichkeit, ihr Betonvermögen in Barvermögen umzuwandeln. Durch eine individuelle und schnelle Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre Auszahlung schnellstmöglich nach dem Notartermin. Somit haben Sie direkt eine große Summe Geld, um sich Ihre Wünsche erfüllen zu können.

 

Vorrangiges, lebenslanges Nießbrauchrecht

Sie erhalten von REALWERT PARTNER ein vorrangiges Nießbrauchrecht an der Immobilie, welches im Grundbuch eingetragen wird und Ihnen das alleinige Nutzungsrecht Ihrer Immobilie sichert.

Entscheidungshoheit bleibt in Ihrer Hand

Sie behalten weiterhin die volle Entscheidungshoheit über Ihre Immobilie und leben in Ihrem Zuhause weiterhin so, wie Sie es gewohnt sind und es Ihnen gefällt. Sie können wertsteigernde Renovierungen oder Umbauten durchführen, ohne dass Sie diese mit uns absprechen müssen. Sollte jedoch eine Wertminderung durch eine dieser Maßnahmen entstehen können, sollten Sie diese vereinbarungsgemäß vor Beginn mit uns besprechen.

Vertragssicherheit durch notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag

Durch die notarielle Beglaubigung des Immobilien-Verkaufs werden alle Rechte geregelt und auch ins Grundbuch eingetragen. Somit haben beide Parteien die größtmögliche Sicherheit.

Vorrangiges Ankaufsrecht für
Sie und Ihre Erben

Da in Ihrer Immobilie viel Herzblut, Emotionen und viele schöne Momente stecken, räumen wir Ihnen, Ihren Erben oder einer von Ihnen zu bestimmenden Person selbstverständlich ein exklusives vorrangiges Ankaufsrecht für den an REALWERT PARTNER verkauften Teil ein.

Weiterhin an Wertsteigerung teilhaben

Bei einem Immobilien Teilverkauf bleiben Sie weiterhin mit Ihrem Immobilienanteil am Immobilienmarkt beteiligt und profitieren von möglichen Wertsteigerungen. Kurzer Rückblick: Die Immobilienwerte sind in den letzten 40 Jahren in Deutschland um durchschnittlich 2 % pro Jahr gestiegen.

Mehrfachverkauf möglich

Es besteht die Möglichkeit, einen Mehrfachverkauf durchzuführen. Das bedeutet Sie können heute einen Teil Ihrer Immobilie an uns veräußern und zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Teil. Somit partizipieren Sie länger an einem möglichen Wertzuwachs Ihrer Immobilie.

Spätere Vermarktung und Verkaufsabwicklung
durch REALWERT PARTNER

Falls Sie sich zu einem späteren Gesamtverkauf Ihrer Immobilie entscheiden sollten, übernehmen wir die komplette Verkaufsabwicklung. Somit müssen Sie sich keine Gedanken machen und können lediglich dabei zuschauen, wie wir den besten Preis für die Immobilie erzielen. Es kann prinzipiell auch ein externer Makler eingesetzt werden, die Kosten hierfür sind in dem vereinbarten Durchführungsentgelt bereits inklusive.

Verlässliche Partnerschaft

REALWERT PARTNER ist stiller Partner, wenn Sie es wünschen, sind wir für Sie da.

Übernahme sämtlicher Transaktionskosten durch REALWERT PARTNER

Die beim Verkauf auftretenden Kosten übernehmen selbstverständlich wir. Das wären zum Beispiel die Kosten für das Verkehrswert-Gutachten, die Notarkosten, die Grundbuchkosten und natürlich die Grunderwerbsteuer.

Ermitteln Sie die Auszahlungssumme
Ihrer Immobilie mit REALWERT PARTNER

Kunden­erfahrungen
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Rechner

Ausszahlungssumme errechen

Nutzen Sie unseren Teilverkaufsrechner
für eine erste Einschätzung

Berechnen Sie jetzt Ihre Sofortauszahlung

Berechnen Sie jetzt ganz einfach, welche Auszahlung Sie bei einem Teilverkauf lhrer Immobilie an REALWERTPARTNER erwartet. Der REALWERTPARTNER Teilverkaufsrechner erlaubt Ihnen mit wenigen Angaben schnell mögliche Varianten eines Teilverkaufs zu errechnen.

So einfach geht es:

Geben Sie entweder über die Schieberegler oder direkt ins Eingabefeld den Wert Ihrer Immobilie an und wählen Sie Ihren Wunschauszahlungsbetrag. Eine Immobilienpartnerschaft mit realwertpartner ist grundsätzlich unbefristet und läuft ein Leben lang. Sie haben die Entscheidung in Ihrer Hand, ob und wann Sie sich für einen Gesamtverkauf der Immobilie entscheiden. Zur Berechnung Ihrer zweiten Auszahlung nach Gesamtverkauf geben Sie einfach an, wann Sie Ihre Immobilie ganz verkaufen möchten und welche zukünftige Wertentwicklung pro Jahr Sie erwarten. Im Ergebnis errechnet Ihnen der REALWERTPARTNER Teilverkaufsrechner Ihre gesamte Werte-Bilanz. Ihr Gesamterlös besteht aus der ersten Auszahlung zum Zeitpunkt des Teilverkaufes, der zweiten Auszahlung zum Zeitpunkt des Gesamtverkaufes abzüglich dem von Ihnen in dieser Zeit entrichteten Betrag für die Nutzungsgebühr.

Ermitteln Sie die Auszahlungssumme
Ihrer Immobilie mit REALWERT PARTNER

7 Schritte
zum Teilverkauf

So einfach funktioniert der Teilverkauf

Fordern Sie jetzt ganz unverbindlich ein kostenloses Angebot an. Gerne setzt sich daraufhin ein REALWERTPARTNER Kundenbetreuer mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen über den ganzen Abwicklungsprozess begleitend zur Seite zu stehen und Ihnen alle aufkommenden Fragen zu beantworten. Sollte Ihnen unser Teilkaufangebot zusagen, lassen wir den Wert Ihrer Immobilie durch einen neutralen und zertifizierten Immobiliengutachter festlegen. Der aktuell ermittelte Verkehrswert des Sachverständigen ist für uns verbindlich und bildet den Realwert als Basis für unser finales Angebot ab. Entspricht der ermittelte Wert, die Höhe Ihrer Wunschauszahlung und der sich daraus ergebende Verkaufsanteil Ihren Vorstellungen, lassen wir Ihnen einen auf diesen Werten basierenden Kaufvertragsentwurf zukommen. Frühestens 14 Tage nach Zugang des Kaufvertragsentwurfes wird dieser bei einem Notar in Ihrer Nähe beurkundet und Ihr Nießbrauchrecht wird in das Grundbuch eingetragen. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah Ihre Wunschauszahlung direkt auf Ihr angegebenes Konto ausbezahlt.

Schritt 1
Angebot einholen

Setzen Sie sich mit uns telefonisch unter Telefon 07229 9999 100 in Verbindung oder nutzen Sie hierzu einfach unser Anfrageformular. Beantworten Sie hierin wenige kurze Fragen zu Ihrer Immobilie und geben Sie einen gewünschten Sofortauszahlungsbetrag an.

Schritt 2
Angebot erhalten

Basierend auf diesen Angaben erhalten Sie dann ein erstes Angebot Ihrem Wunsch entsprechend per Post oder E-Mail. Das unverbindliche Angebot enthält die Wertindikation Ihrer Immobilie sowie die mögliche Höhe Ihrer Sofortauszahlung.  Ihre Immobilie können Sie nach dem Verkauf des Anteils weiterhin wie gewohnt nutzen, dafür entrichten Sie ein monatliches Nutzungsentgelt.

Schritt 3
Persönliches Gespräch

Unser Angebot klingt interessant für Sie, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns persönlich kennen lernen und Details und erste Fragen zum weiteren Ablauf des Immobilien-Teilverkaufes besprechen können. Wir stehen Ihnen hierzu gerne telefonisch oder per Videocall, bei uns im Büro oder auch vor Ort bei Ihnen zur Verfügung.

Schritt 4
Unabhängiges Immobilien­gutachten und finales Angebot

Sie sind sich sicher und entscheiden sich für den Teilverkauf an REALWERTPARTNER. Wir sprechen gemeinsam einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie ab, worauf ein unabhängiger, zertifizierter Gutachter Ihre Immobilie vor Ort bewerten wird. Auf Basis des ermittelten Wertes unterbreiten wir Ihnen dann ein finales und verbindliches Angebot.

Schritt 5
Kaufvertrag, Prüfungsfrist und Notartermin

Wenn Sie das finale Angebot annehmen, erhalten Sie vom Notar einen unsererseits bereits inhaltlich verbindlichen Vertragsentwurf zugesendet. Frühestens nach einer Prüfungsfrist von mindestens 14 Tagen vereinbaren wir einen Notartermin in Ihrer Nähe, um den Vertrag mit Ihnen gemeinsam zu schließen. Neben uns steht Ihnen dabei vor allem auch der Notar als neutraler Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag zur Verfügung. Der protokollierende Notar überwacht nach Vertragsschluss den Vorgang und übertragt erst Eigentum an REALWERTPARTNER, wenn Sie Ihren Kaufpreis vollständig erhalten haben.

Schritt 6
Auszahlung Ihres Wunschbetrages

Nach Vertragsschluss und sobald die Voraussetzungen zur anteiligen Eigentumsübertragung an uns gegeben sind, überweisen wir Ihnen Ihr Wunschbetrag auf Ihr Konto.

Schritt 7
REALWERT PARTNERschaft

Als stiller Partner stehen wir Ihnen ab Vertragsschluss jederzeit gerne zur Verfügung, allerdings nur, wenn Sie das möchten, dann sind wir gerne für Sie da. Ansonsten gilt: Zurücklehnen, entspannen und weiterhin das Leben im eigenen Zuhause genießen.

Jetzt konkrete Anfrage stellen

Wert und Auszahlungswunsch (in EUR)

Adresse der Immobilie und Kontakt

Fragen zur Immobilie

Anfrage an REALWERT PARTNER senden

Häufige Fragen

Von der Anforderung Ihres Angebotes bis zur Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises dauert es in der Regel 8 bis 12 Wochen. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn Ihnen bereits ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten vorliegt, kann Ihr Wunschbetrag auch innerhalb von 4 Wochen an Sie ausbezahlt werden.

Ihre Erben erben nach Ihrem Ableben den bei Ihnen verbliebenen Anteil und haben die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht für unseren Miteigentumsanteil auszuüben. Nur bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird die Immobilie insgesamt veräußert. Zu Ihren Lebzeiten haben Sie die Option, den an uns verkauften Anteil jederzeit zurückzukaufen. Basis für den Kaufpreis im Fall des Rückkaufes ist der dann erneut gutachterlich festzustellender Marktwert der Immobilie.

Die Immobilienpartnerschaft ist an das Nießbrauchsrecht gekoppelt und endet grundsätzlich erst mit Ihrem Ableben. Es liegt in Ihren Händen, die Immobilienpartnerschaft vorher zu beenden, indem Sie sich aktiv vorher für den Verkauf der Gesamtimmobilie oder einen Rückkauf des verkauften Teils entscheiden. Teilverkäufer ab 55 Jahren können bei Vereinbarung eines lebenslangen Nießbrauchs die Immobilie daher lebenslang nutzen.

Grundlegend kommt ein Teilverkauf für jeden Immobilieneigentümer infrage. Die Motive für einen Teilverkauf sind individuell unterschiedlich: Hohe Ausgaben für die eigene Gesundheit oder die Pflege, die laufende Instandhaltung der Immobilie, Kreditraten bis die Immobilie vollständig abbezahlt ist, finanzielle Unterstützung der Kinder oder der Enkelkinder oder der Wunsch nach einer größeren Anschaffung, um nur einige zu nennen. Mit dem Teilkaufangebot von REALWERTPARTNER haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, das in ihrer Immobilie gebundene Kapital ohne Nutzungseinschränkung der Immobilie in Bargeld umzuwandeln und sich so finanzielle Unabhängigkeit zu sichern – ganz ohne neue Kredite. Wir sprechen mit unserem Teilkaufangebot hauptsächlich Immobilieneigentümer ab dem 55. Lebensjahr an.

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die Restschuld sollte geringer sein als der Kaufpreis, den Ihnen REALWERTPARTNER für Ihren Teilverkauf bezahlt. Dies schauen wir uns im Einzelfall mit Ihnen gemeinsam an und suchen nach einer geeigneten Lösung, falls die Restschuld Ihren Auszahlungswunsch übersteigt.

Ihr Nießbrauchsrecht sichert Ihnen Ihr lebenslanges Nutzungsrecht an dem an REALWERTPARTNER verkauften Anteil Ihrer Immobilie. Zu Ihrer Absicherung wird Ihr Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen. Der vereinbarte Inhalt des Nießbrauchs kann nach Vertragsschluss nicht mehr einseitig geändert werden und schützt somit Sie und Ihre Immobilie. Allerdings kann es im Falle einer Insolvenz von REALWERTPARTNER zu einem Wechsel des Vertragspartners und der Kontoverbindungen kommen.

Im Rahmen des Teilverkaufs wird zwischen Ihnen und REALWERTPARTNER eine Miteigentümervereinbarung geschlossen, die ins Grundbuch eingetragen werden soll. Ziel dieser Miteigentümervereinbarung ist es, die Rechtsbeziehungen der Miteigentümer transparent und klar zu regeln. Sie räumt Ihnen beispielsweise die Möglichkeit der ausschließlichen Nutzung oder der marktkonformen Vermietung der Immobilie ein.