Vorkaufsrecht

Ausführlicher Text folgt…

…in Kürze

 

Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

Ein bestehendes Vorkaufsrecht bedeutet demnach, dass jemand ein Recht hat das bestreffende Grundstück und/oder die betreffende Immobilie auf dem Grundstück zu kaufen, wenn es zum Verkauf steht. Besteht für eine Immobilie oder ein Grundstück ein Vorkaufsrecht, so muss der Verkäufer, wenn er einen Kaufvertrag mit einem Käufer abschließt, diesen schnellstmöglich dem Vorkaufsbegünstigten vorlegen. Will der Vorkaufsbegünstigte sein Vorkaufsrecht ausüben, darf er den Kaufvertrag anstelle des ursprünglichen Käufers übernehmen, einschließlich aller bereits vereinbarten Konditionen.