Grundbucheintrag

Ausführlicher Text folgt…

…in Kürze

 

Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, in dem die Grundstücke einer Gemeinde festgehalten werden. Das Grundbuch notiert außerdem die Eigentumsverhältnisse dieser Grundstücke, und auch sämtliche Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie Pfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken. Neben dem Eigentümer werden im Grundbuch die Lage, die Flurnummer, die Belastungen und die Grundschuld eingetragen.